- Sofortvollzug
- So|fọrt|voll|zug, der (Rechtsspr., Verwaltung):sofortige Ausführung eines behördlichen Beschlusses, noch bevor alle Stufen des Verfahrens abgeschlossen sind.
Universal-Lexikon. 2012.
Universal-Lexikon. 2012.
Sofortvollzug — Der Begriff Sofortvollzug oder sofortiger Vollzug bezeichnet im deutschen Verwaltungsrecht die Anwendung von Maßnahmen des Verwaltungszwangs ohne vorhergehenden Verwaltungsakt. Der Sofortvollzug ist scharf von der sofortigen Vollziehung, also der … Deutsch Wikipedia
Bösinghoven — Wappen Deutschlandkarte … Deutsch Wikipedia
Dresdner Brückenstreit — Als Dresdner Brückenstreit wird eine seit Mitte der 1990er Jahre bis heute andauernde Kontroverse um die Errichtung einer zusätzlichen Elbequerung in Dresden bezeichnet. Die Auseinandersetzung betrifft den vierspurigen innerstädtischen… … Deutsch Wikipedia
EDCJ — … Deutsch Wikipedia
Flugplatz Chemnitz-Jahnsdorf — Flugplatz Chemnitz Jahnsdorf … Deutsch Wikipedia
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Meerbusch — Wappen Deutschlandkarte … Deutsch Wikipedia
Meererbusch — Wappen Deutschlandkarte … Deutsch Wikipedia
Sofortige Vollziehung — bezeichnet die Vollziehung (Vollstreckung oder sonstige Umsetzung) eines Verwaltungsakts mit belastendem, feststellendem oder rechtsgestaltendem Inhalt vor dessen Unanfechtbarkeit (sog. Bestandskraft). Die sofortige Vollziehung darf keinesfalls… … Deutsch Wikipedia
Zwangsgeld — Das Zwangsgeld ist ein Mittel zur zwangsweisen gerichtlichen oder behördlichen Durchsetzung von Verhaltenspflichten, die der Verpflichtete selbst erfüllen kann (u.a. sogenannte unvertretbare Handlungen). Es ist ein in die Zukunft gerichtetes… … Deutsch Wikipedia